Maskenpflicht bleibt bestehen

04.04.2022

Liebe Patienten,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes in Bayern weiterhin die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen wie u.a. Arztpraxen besteht. Deswegen setzen wir diese zum Schutz unserer Patienten und unseres Personals weiterhin konsequent um. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Die Erläuterung vom Bayerischen Gesundheitsministerium finden sie hier.

Ihr Praxisteam

Hinweise zum Corona-Virus

Bitte betreten Sie nicht die Praxis, wenn sie unter Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns leiden. Bitte rufen Sie uns in diesem Fall an, damit wir mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen können. Hier können wir mit Ihnen am Telefon abklären, ob eine Untersuchung beziehungsweise Testung notwendig ist.

Für die Untersuchung und Behandlung von Patienten mit Erkältungssymptomen haben wir gesonderte Infektsprechstunden nach unserer regulären Sprechstunde eingerichtet, welche Sie nur mit festem, telefonisch vereinbartem Termin wahrnehmen können.

Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, uns zu helfen, damit die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts umgesetzt werden können:

  • Abstand halten
  • Bitte weiterhin medizinische oder FFP2-Maske tragen
  • Händehygiene sowie Husten- und Niesetikette beachten
 

Auch für unsere reguläre Sprechstunde bitten wir Sie, immer vorab einen Termin auszumachen und bitten um Verständnis, dass wir Sie ohne Termin nicht behandeln können. Selbstverständlich stehen für akute Fälle auch Termine am gleichen Tag zur Verfügung.

Darüber hinaus bitten wir Sie, Rezepte und andere Unterlagen möglichst vor 16:30 Uhr abzuholen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!